Worum geht es?
Der aktuelle Pauschalvertrag zwischen DOSB/LSB und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist noch bis zum 31.12.2025 gültig. Die aktuellen Verhandlungen für einen Pauschalvertrag ab dem 01.01.2026 gestalten sich herausfordernd.
In der Umfrage geht es um die Musiknutzung im Sportverein. In Deutschland vergibt die GEMA die Lizenzen für die öffentliche Aufführung, Wiedergabe und Vervielfältigung von Musikwerken. Das bedeutet, dass jeder, der Musik öffentlich nutzen möchte, eine Lizenz von der GEMA erwerben muss.
Was bedeutet das für Ihren Sportverein?
Damit Sportvereine nicht jede einzelne Musiknutzung im Trainingsbetrieb oder bei Veranstaltungen separat bei der GEMA anmelden und bezahlen müssen, haben die Landessportbünde gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für alle Sportvereine in Deutschland eine Rahmenvereinbarung mit der GEMA abgeschlossen. Diese Rahmenvereinbarung umfasst zwei Bereiche (Details unter diesem Link):
1. Durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages an die GEMA entfällt die Anmeldung und Abrechnung bestimmter Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung, wie z.B.
- Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist (Veranstaltungen nur Amateursport bis max. 1.000 Besucher)
- Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sog. "Pausenmusik") (Veranstaltungen nur Amateursport bis max. 1.000 Besucher)
- Sport- und Spielfeste, sofern nicht noch erhebliche andere Aktivitäten bestehen
- Gesellschaftliche Vereinsereignisse, wie z.B. Jahres- und Monatsversammlungen, Vortragsabende, Weihnachts-, Jahres- und Saisonabschlussfeiern ohne Tanz, Festzüge bei Sportfesten mit Spielmannszügen, Festakte bei offiziellen Gelegenheiten, etc.
- Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich bei denen ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen [...]
- Musiknutzungen auf Internetseiten der Landessportbünde und Sportvereine, für Berichte über eigene Veranstaltungen
Wichtig: Der Pauschalbetrag wird von den Landessportbünden über den DOSB an die GEMA gezahlt. Die Landessportbünde fakturieren den Pauschalbetrag jedoch bei den Sportvereinen, entweder über ihren Mitgliedsbeitrag oder über eine separate Abrechnung.
2. Unter bestimmten Voraussetzungen werden bei Musikaufführungen, die nicht durch den Pauschalbetrag (siehe 1.) abgegolten sind, Nachlässe auf die jeweils gültigen Vergütungssätze gewährt.
Wie hoch sind die Kosten für Ihren Sportverein?
(Beträge netto, exkl. 7% MwSt.)
Der Pauschalbetrag je Sportvereinsmitglied und Jahr betrug 2019 noch 7 Cent und ist bis 2025 bereits auf 12 Cent gestiegen. In einem nächsten Schritt beabsichtigt die GEMA, die Musiknutzung im Sport in ihre allgemeine Tarifsystematik zu überführen. Das bedeutet, dass sie den Pauschalbeitrag bis 2029 stufenweise von aktuell 12 auf 24 Cent pro Mitglied und Jahr anheben will.
Warum bitten wir Sie, an der Umfrage teilnehmen?
Da diese Preiserhöhung eine massive Kostensteigerung für die Sportvereine bedeutet, bitten wir Sie um Ihre Meinung. Wir möchten erfahren, ob und in welcher Höhe Ihr Verein bereit ist, den Pauschalbeitrag weiter zu zahlen, um damit die mit dem Pauschalvertrag einhergehende Verwaltungsvereinfachung und die entsprechenden Tarifrabattierungen nutzen zu können. Verbunden mit der Erhöhung könnte es zu einer leichten Erhöhung des LSB-Jahresbeitrages kommen. Bei Aufgabe des Pauschalvertrages wäre jede GEMA-pflichtige Musiknutzung einzeln anzumelden und zu bezahlen!
Wir bitten Sie sehr herzlich, sich an der kurzen Umfrage – siehe roter Button – zu beteiligen. Vielen Dank!
Mit sportlichen Grüßen
Andreas Gerlach
Vorstandsvorsitzender
Landessportbund Brandenburg e.V